Nicht berechtigt - Klage gescheitert
Mittwoch, 17. Dezember 2008 - 10 Uhr. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dritter Stock - großer Sitzungssaal: hier fand die mit Spannung erwartete Verhandlung über die beiden Klagen gegen die Stilllegung des Flughafens BERLIN-TEMPELHOF statt. Nur 20 Stühle des Saales waren von Mitgliedern des Aktionsbündnisses Be-4-Tempelhof sowie Vertretern der Presse besetzt.
Eigentlich hätten an diesem Tag zwei Klagen verhandelt werden sollen, jedoch ist der Kläger ICAT gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Einzig die Klage des Tempelhofers Wolfgang Przewieslik stand somit im Mittelpunkt des Termins: Aufrechterhaltung der Mobilität und Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Direkt am Morgen des Gerichtstermins erschien in der Berliner Morgenpost ein Artikel, wonach der Flughafen Berlin-Tegel im Bereich der Rollwege, Start- und Landebahnen gutachterlich mit Weltkriegsmunition belastet sei und bereits ein seitliches Abkommen der Flugzeuge von den geteerten Flächen zu einer Explosion führen kann. Seit 2005 wurde das Gutachten vom Senat unter Verschluss gehalten - wohl wissend, wieviel Öl dies für das Feuer um Tempelhof bedeutet hätte.
Dies zum Anlass genommen stützte sich die Strategie der Klagepartei nun darauf, dass ein gefährlich dichter Flugverkehr in Tegel erst Recht unter dem Aspekt einer Munitionsgefährdung durch einen Weiterbetrieb von Tempelhof entzerrt werden könne und die Gefährdung der Allgemeinheit gemindert werden würde.
Nach Vortrag dieses Plädoyers setzte die Anwaltseite des Senats und der Berliner Flughafen Gesellschaft zum Monolog über Unsinn der Klage an. Immerhin ließ sich die Gegenseite von 7 Damen und Herren in Roben vertreten - für jeden Anwesenden ein klar zu deutendes Signal. Offenbar ist die Angelegenheit Tempelhof auf Seiten des Berliner Senats und der Berliner Flughafen Gesellschaft keineswegs ein “Klarer Fall”.
Die einzelnen Aussagen der anwaltlichen Vertretung des Senats und der BFG wortwörtlich wiedergegeben:
1. “Der Kläger ist als Bürger nicht vor dem Oberverwaltungsgericht klagebefugt”
2. “Es ist doch (zu Tempelhof) bereits alles entschieden und gesagt. Wir müssen nicht nochmal alle Fragen zu Tempelhof diskutieren”
3. “Der Senat muss sich nicht gegenüber einem einzelnen Bürger rechtfertigen”
4. “…auf dem Flughafen Tegel ist es … sehr eng…”
Grundsätzlich jedoch geht aus der Prozessordnung hervor: wegen der Schließung ist vor dem OVG nur jemand klageberechtigt, dessen Vermögenswerte davon betroffen sind und eben kein Bürger oder auch Passagier. Dies war auch bei dieser Klage nicht der Fall - jedoch wurde von Klägerseite zumindest der Sachvergleich zu anderen Urteilen und vor allem die Dringlichkeit wegen der Bodenkontamination des Flughafens Tegel geltend gemacht.
Die Klage wurde unter Vorsitz des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Jürgen Kipp schließlich abgewiesen - mit dem Hinweis, dass eine Revision vor einer nächsthöheren Instanz wegen der fehlenden Klagebefugnis nicht mögich sei. Der Kläge sei als Sachwalter einer Brügergemeinschaft erschienen und nicht als betroffener Unternehmer.
War dieser Gerichtstermin aber nicht schon vorher abgeklärt?
Kipp eröffnete den Prozesstermin mit der beiläufigen Erklärung, dass ein Richter am OVG nicht gewählt, sondern bestellt wird - und zwar vom Senat. Bedeutet somit: es saßen fünf Richter des Senats und 7 Anwälte des Senats einem einzigen Kläger mit seiner Rechtsvertretung gegenüber.
Die Anwälte des Senats erklären dem Gericht in einer minutenlangen Stellungnahme, warum diese Klage vor einem OVG nicht zugelassen ist - anstatt sich auf die Vorwürfe der Klägerseite zu beziehen. Im Folgenden wandte sich Kipp überwiegend im Dialog der Senatsvertretung zu und schaute nur selten auf die Seite des Klägers hinüber.
Der Vorsitzende Richter Kipp wortwörtlich: “Die Berliner Flughafengesellschaft hat sich in Tempelhof aus der Betriebspflicht selbst herausgezogen und es ist ja nicht so, dass sich weltweit irgendein Unternehmer oder Investor gemeldet hätte und den Flughafen Tempelhof hätte weiterbetreiben wollen.” In der Tat gab es aber mindestens zwei fertige Businesspläne, die dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) noch vor der Schließung Tempelhofs vorgelegt wurden und die dieser als “unseriös” ablehnte.
Am Schluss der Verhandlung wurde nach der Urteilsverkündung eine Pressemitteilung herausgegeben, die in Aufmachung und Wortwahl keineswegs einer typischen Gerichts-Pressemitteilung entspricht. Die Überschrift lautet: “Endgültiges Aus für den Flughafen Tempelhof”. Darf eine Gerichtspressemitteilung wirklich über die Folgen eines Urteils geschrieben werden? Eine normale Gerichtspressemitteilung informiert über ein Urteil und seine Begründung. Die Überschrift hätte also lauten müssen: “Klage abgewiesen”… Desweiteren war ersichtlich, dass diese Pressemitteilung bereits VOR dem Ende der Verhandlung geschrieben worden war. Anwesende Beobachter machten gleichermaßen dieselbe Feststellung.
In Zusammenfassung lässt sich sagen, dass diese Verhandlung die notwendige Neutralität des Gerichts und den sachlichen Auseinandersetzungswillen der Senatsanwälte äußerst stark vermissen ließ.
Die Klägerseite hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Beschwerde einzureichen, wonach der Status schwebendes Verfahren weiterhin aufrechterhalten und somit die Entwidmung verhindert bleibt.



