Flughafenrückgabe: Senat klagt wegen Tempelhof
Berliner Morgenpost, 05.02.2010
Die Bemühungen um die Nachnutzung des Flughafens Tempelhof nehmen mittlerweile groteske Züge an. 15 Monate nach dem Ende des Betriebs klagt Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) jetzt gegen die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) - eine Tochter der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH, die sich zu 37 Prozent im Besitz des Landes Berlin befindet.
Der Finanzsenator wirft der BFG vor, den Flughafen anlässlich der Schließung im Herbst 2008 nicht ordnungsgemäß gewartet an seine Eigentümer - das Land Berlin und den Bund - zurückgegeben zu haben und will dies nun mit einer Feststellungsklage klären lassen.
STREITWERT NOCH UNGEKLÄRT
Um wie viel Geld dabei gestritten wird, ist unklar. Nach Informationen der Berliner Morgenpost dient die Feststellungsklage eher als taktisches Manöver, um doch noch zu einer Einigung mit der Flughafengesellschaft zu kommen.
Denn bislang soll diese auf Mahnungen von Seiten der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) nicht reagiert haben. Die landeseigene BIM ist seit der Schließung des Flughafens für dessen Bewirtschaftung und Vermietung zuständig. Für sie klagt nun der Finanzsenator. Aus seinem Hause heißt es auch, man hoffe, sich gütlich einigen zu können. Genaue Angaben zum Klagegrund und Streitwert wurden aber noch nicht gemacht. Ob allerdings der Flughafen tatsächlich nicht in ordnungsgemäßem Zustand übergeben worden ist, darüber lässt sich nach Ansicht von Experten streiten.
Denn was für den Betrieb eines Flughafens eine angemessene Wartung ist, kann für einen Messebetrieb, wie er jetzt am Flughafen von der Bim und dem Land Berlin betrieben wird, völlig unzureichend sein. Ob sich zum Beispiel Schwitzwasser in den Hangars bildet, ist für den Flugbetrieb unerheblich, für die Modemesse Bread&Butter möglicherweise aber geschäftsschädigend.
So muss nun das Gericht klären, ob die Flughafengesellschaft das, was sie an Wartungspflichten in ihrem aus den 90er-Jahren stammenden Pachtvertrag mit Bund und Land zusicherte, erfüllt hat. Bei der Flughafengesellschaft jedenfalls ist man sich keiner Schuld bewusst. “Wir können die Klage nicht nachvollziehen. Denn wir sind unseren Verpflichtungen, was die Instandhaltung betrifft, nachgekommen”, sagt Flughafensprecher Ralf Kunkel. Ansonsten werde man sich angesichts des laufenden Verfahrens nicht weiter dazu äußern. Doch hinter den Kulissen ist die Verärgerung groß, wird die Klage als “unangemessen” bewertet. Der Vertrag zur Übergabe an die Eigentümer Bund und Land anlässlich der Schließung von Tempelhof sei abgenommen worden, heißt es in Flughafenkreisen. Die Flughafengesellschaft war allerdings auch nach der Schließung weit in das vergangene Jahr hinein für die Wartung zuständig.
Zu den Klägern gehört auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) als Vertreterin des ehemaligen Haupteigentümers Bund. Wie berichtet, hatte die Bima die Bundesanteile des Flughafens im Sommer 2009 an das Land Berlin verkauft. Sie schließt nicht aus, dass das Land Berlin nun aber auch ihr vorwerfen will, im Rahmen des Kaufvertrages bestimmte Mängel verschwiegen zu haben.
“DAS IST POLITISCH VERANTWORTUNGSLOS”
Für den Verein “Das Thema Tempelhof e. V.”, der in seinem Newsletter auf die Klage aufmerksam machte, ist die Vorgehensweise des Senats ein Indiz für das “Missmanagement” und die “politische Verantwortungslosigkeit” im Umgang mit dem Flughafen. Angesichts der Kosten würden nun Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1251688/Senat-klagt-wegen-Tempelhof.html

