Öffnung des Tempelhofer Flugfeldes am 8. Mai fraglich

Berliner Morgenpost, 25.03.2010

Der Termin für die Öffnung des Tempelhofer Flugfeldes am 8. Mai ist gefährdet. Grund ist eine einstweilige Anordnung, die das Aktionsbündnis “B-4-Tempelhof” beim Verwaltungsgericht gegen den Senat beantragte.

Wie berichtet, soll erreicht werden, dass der Senat “keine flugtechnischen oder sonstigen Anlagen auf dem Gesamtkomplex des Flughafen Tempelhofs” abbaut oder beschädigt, solange das vom Aktionsbündnis initiierte Volksbegehren zum denkmalgerechten Erhalt des Flughafens und für dessen Ausweisung als Weltkulturerbe nicht abgeschlossen ist. Auf Bitten des Gerichts setzte der Senat bereits den Abbau der Anlagen wie der Befeuerung des Flugfelds aus. In einem Schreiben der vom Land Berlin beauftragten Anwälte Geulen & Klinger an das Gericht machte der Senat aber auch deutlich, dass die Unterbrechung der Arbeiten nicht nur Mehrkosten bedeute, sondern sie “unbedingt spätestens am Montag, dem 29. März 2010, wieder fortgesetzt” werden müssten.

Schon jetzt sei es fraglich, ob der bereits seit Langem geplante Termin der Öffnung des Flugfeldes für die Berliner Bevölkerung am 8. Mai noch gehalten werden kann, heißt es weiter. Das Verwaltungsgericht wird nun spätestens am kommenden Montag im Eilverfahren entscheiden, sagte gestern ein Gerichtssprecher.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1280828/Oeffnung-des-Tempelhofer-Flugfeldes-am-8-Mai-fraglich.html

Autor: admin
Datum: Donnerstag, 25. März 2010 7:53
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