Flugtechnik in Tempelhof darf abgebaut werden

Berliner Morgenpost, 01.04.2010

Die vom Senat angestrebte Öffnung des Tempelhofer Flugfeldes kann nun doch wie geplant am 8. Mai stattfinden.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern einen Eilantrag des Aktionsbündnisses B-4-Tempelhof abgelehnt, in dem ein Stopp des Abbaus flugtechnischer Anlagen gefordert wurde. Begründet wurde der Antrag mit dem laufenden Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof, mit dessen Hilfe das gesamte Flughafenareal unter Schutz gestellt werden soll.Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Die unveränderte Erhaltung der Anlagen sei nicht zwingend erforderlich, um das Anliegen der Antragsteller zu wahren, heißt es im Beschluss der 16. Kammer. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1284853/Flugtechnik-in-Tempelhof-darf-abgebaut-werden.html

Autor: admin
Datum: Donnerstag, 1. April 2010 6:08
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